FATCA – und seine Konsequenzen

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act)

Mit den Vorgaben von FATCA verpflichtet die US-Regierung alle ausländischen Finanzinstitute Informationen über Konten von US-BürgerInnen an die US-amerikanische Steuerbehörde IRS weiterzuleiten.

Damit soll sichergestellt werden, dass US-BürgerInnen Einkommen, die sie außerhalb der USA erzielen und die über bestimmen Summengrenzen liegen, in den USA versteuern. Betroffen von der Meldepflicht sind nicht nur Banken und Investmentgesellschaften, sondern auch Versicherungsunternehmen.

FATCA und Österreich

Die Republik Österreich hat am 29.4.2014 mit den Vereinigten Staaten ein Übereinkommen über die Einhaltung von FATCA geschlossen (IGA2) und dieses Übereinkommen für die österreichischen Unternehmungen als verpflichtet erklärt.

Bei Neuabschluss einer Lebensversicherung ist daher in den LV-Anträgen ein neuer Passus enthalten, der über die Steuerpflicht von US-BürgerInnen Aufschluss geben kann.

FATCA – und seine Konsequenzen für die Kärntner Landesversicherung aG

Die Kärntner Landesversicherung hat in Befolgung der gesetzlichen Vorschriften aus IGA2 mit der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS ein entsprechendes Übereinkommen geschlossen und damit auch den Status eines compliant FFI (kooperierendes Unternehmen) erhalten. In diesem Zusammenhang wurde der Kärntner Landesversicherung eine Global Intermadiary Identification Number (GIIN) zugeteilt:

Global Intermediary Identification Number (GIIN)

Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit

GIIN 83Q8AR.00000.LE.040

 

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