Kfz-Zulassung

 

In ganz Kärnten bieten wir Ihnen ein flächendeckendes Servicenetz für Ihre Beratung und Kfz-Zulassung.

Damit wir Ihre Kfz-Zulassung schnell und ohne Probleme durchführen können, denken Sie bitte daran, alle nötigen Unterlagen zur Anmeldung mitzubringen!

Unterlagen für die Kfz-Zulassung

  • Kfz-Anmeldung
    • Genehmigungsgrundlagen: Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug (diese Unterlagen sind im Original vorzulegen)
    • Zulassung auf natürliche Person (Abfrage ZMR)
    • Zulassung auf juristische Person bzw. natürliche Person am Standort (Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug bzw. Gisauszug)
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung oder Leasingbestätigung (diese Unterlagen sind im Original vorzulegen)
    • Prüfgutachten gem. § 57a (Abfrage Begutachtungsplakettendatenbank)
    • Versicherungsbestätigung direkt an die Zulassungsstelle (gilt auch per FAX oder E-Mail als Original)
    • Kammerbestätigung (bei Güterbeförderung, Taxi oder Mietwagen)
    • Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
  • Kfz-Änderung
    • Genehmigungsgrundlage: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
    • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
    • Abfrage zentrales Melderegister -> ZMR
    • Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
  • Kennzeichen Hinterlegung
    • Zulassungsschein bzw. Teil I der Zulassungsbescheinigung (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
    • Kennzeichentafel(n); auch rote Kennzeichen
    • Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
  • Kfz-Abmeldung
    • Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
    • Beide Teile der Zulassungsbescheinigung
    • alle Kennzeichentafeln einschließlich der roten Kennzeichen
    • Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines: schriftliche Erklärung des Zulassungsbesitzers (in der Zulassungsstelle)
    • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Bestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
    • Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
  • Wiederausfolgung nach Hinterlegung
    • Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
  • Wunschkennzeichen
    • Bei Erstbestellung eines Wunschkennzeichens: Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizei)
    • Bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid, Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung, bisherige Kennzeichentafel (einschließlich der roten Tafel)
      Prüfgutachten gem. § 57a (neue Plakette), wenn das Fahrzeug älter als 40 Monate ist
      Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)

Kosten Kfz-Zulassung

Für eine Standard-Anmeldung betragen die Kosten:
Zulassungsgebühr (Finanzamt für Gebühren)€ 119,80
Kostenersatz des Versicherers€ 60,80
Abfrage Zentrales Melderegister (ZMR)€ 1,10
Begutachtungsplakette€ 2,30
Scheckkartenzulassungsschein€ 28,10
Kennzeichentafeln für PKW€ 23,00
Kennzeichentafeln für Motorräder€ 13,00
Kennzeichentafeln für Moped€ 8,50
Kennzeichentafeln für Anhänger, Zugmaschinen€ 11,50
Nachträgliche Änderungen wie z. B. Adressänderungen (im selben Bezirk – hierfür ist eine ZMR Abfrage erforderlich), Namensänderungen, sowie Hinterlegungen oder Ausfolgungen bis hin zur Abmeldung sind kostenlos.

Weitere Infos gewünscht?

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Angebot oder Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

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