Zusammensetzung Deckungsstock

 

Hier erfahren Sie gemäß § 253 Abs. 3 Z 4 VAG 2016 die Zusammensetzung des Deckungsstockes Ihrer klassischen Lebensversicherung.

Mit den uns anvertrauten Geldern gehen wir verantwortungsbewusst um. Wirtschaftlicher Erfolg, Seriosität und Transparenz sind für uns untrennbar miteinander verbunden. Um unseren Verpflichtungen aus den Lebensversicherungsverträgen jederzeit nachkommen zu können, wird gemäß § 300 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) in der Höhe unserer Verpflichtungen ein Deckungsstock gebildet. Dieser wird gesondert vom übrigen Vermögen verwaltet. Darüber hinaus können diesem Deckungsstock nur Vermögenswerte gewidmet werden, die den Vorgaben des § 124 Abs. 1 Z 3 VAG 2016 entsprechen.

Zur Überwachung des Deckungsstockes bestellt die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Treuhänder, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. Vermögenswerte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Treuhänders gekauft bzw. verkauft werden.
Im Insolvenzfall des Versicherungsunternehmens bilden die Vermögenswerte des Deckungsstockes eine Sondermasse und stehen daher der Befriedigung der Ansprüche der Versicherungsnehmer vorrangig zur Verfügung.

Derzeit erfolgt die Veranlagung im Deckungsstock für die klassische Lebensversicherung wie folgt:

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