Unterlagen für die Kfz-Zulassung
- Kfz-Anmeldung
- Genehmigungsgrundlagen: Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug (diese Unterlagen sind im Original vorzulegen)
- Zulassung auf natürliche Person (Abfrage ZMR)
- Zulassung auf juristische Person bzw. natürliche Person am Standort (Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug bzw. Gisauszug)
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung oder Leasingbestätigung (diese Unterlagen sind im Original vorzulegen)
- Prüfgutachten gem. § 57a (Abfrage Begutachtungsplakettendatenbank)
- Versicherungsbestätigung direkt an die Zulassungsstelle (gilt auch per FAX oder E-Mail als Original)
- Kammerbestätigung (bei Güterbeförderung, Taxi oder Mietwagen)
- Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
- Kfz-Änderung
- Genehmigungsgrundlage: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Abfrage zentrales Melderegister -> ZMR
- Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
- Kennzeichen Hinterlegung
- Zulassungsschein bzw. Teil I der Zulassungsbescheinigung (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
- Kennzeichentafel(n); auch rote Kennzeichen
- Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
- Kfz-Abmeldung
- Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- alle Kennzeichentafeln einschließlich der roten Kennzeichen
- Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines: schriftliche Erklärung des Zulassungsbesitzers (in der Zulassungsstelle)
- Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Bestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
- Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
- Wiederausfolgung nach Hinterlegung
- Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
- Wunschkennzeichen
- Bei Erstbestellung eines Wunschkennzeichens: Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizei)
- Bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid, Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung, bisherige Kennzeichentafel (einschließlich der roten Tafel)
Prüfgutachten gem. § 57a (neue Plakette), wenn das Fahrzeug älter als 40 Monate ist
Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
Kosten Kfz-Zulassung
Für eine Standard-Anmeldung betragen die Kosten:
Zulassungsgebühr (Finanzamt für Gebühren) | € 119,80 |
Kostenersatz des Versicherers | € 60,80 |
Abfrage Zentrales Melderegister (ZMR) | € 1,10 |
Begutachtungsplakette | € 2,30 |
Scheckkartenzulassungsschein | € 28,10 |
Kennzeichentafeln für PKW | € 23,00 |
Kennzeichentafeln für Motorräder | € 13,00 |
Kennzeichentafeln für Moped | € 8,50 |
Kennzeichentafeln für Anhänger, Zugmaschinen | € 11,50 |
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